Schmähbriefe - die Letzte?
Am 12. Juli 2006 berichtet die FLZ, dass das Verfahren gegen den Schmähbriefschreiber, der in seinen Schmähbriefen OB und Dinkelsbühler Bürger beleidigt hatte, aus Mangel an Beweisen eingestellt werden musste. Muss deshalb die Wahrheit darüber nun für immer im Verborgenen bleiben? Skizzieren wir ganz kurz ein letztes Mal, was wirklich geschah.
Dieser blog ging einige Wochen vor der so genannten Schmähbriefaffäre online. Sehr zum Verdruss des hiesigen OBs. Dieser grämte und grämte sich, dass ihn da jemand vehement kritisiert, dazu noch ein Frosch, der das anonym und für jeden lesbar im Internet tat. So gerne hätte OB Hammer gewußt, wer für diesen Blog verantwortlich zeichnete. Genauer gesagt, wer der Frosch war, der sich hinter dem Pseudonym blogfrog verbarg. Seine Vorstellung von Meinungsfreiheit und Demokratie ist eben eine sehr spezielle. Während er suchte und suchte wie er dem Frosch den Garaus machen könnte und sich grämte, fiel ihm auf einmal auf, dass blogfrog in diesem seinem blog eine E-Mail Adresse angab unter der man ihn angeblich erreichen konnte. Allerdings war aus dieser Email Adresse an sich nicht ersichtlich, zu wem sie wirklich gehörte.
Der OB ließ nichts unversucht, um herauszufinden, zu wem diese E-Mail Adresse gehörte. War sie doch sein einziger Anhaltspunkt. Doch wo und wie er es auch versuchte, nirgends (Provider) war man bereit, die persönlichen Daten des Inhabers dieser Email Adresse herauszugeben. Wieder und wieder musste Hammer feststellen, wie gut bisweilen die demokratischen Grundwerte unserer Gesellschaft (noch) verwahrt werden. Aber HALT! Wenn, ja wenn - so erinnerte sich Jurist Dr. Hammer - der Staatsanwalt ermitteln würde, dann wäre der Provider quasi per Gesetz sogar dazu verpflichtet, den richtigen Namen des Inhabers der E-Mail Adresse (allias blogfrog) preiszugeben. So grämte er sich zunächst weiter, denn ohne einen triftigen Grund (Straftatbestand) würde er nie erfahren, wessen Name sich tatsächlich hinter dieser E-mail Adresse verbarg. Ein triftiger Grund! Woher aber nehmen? Ein trifftiger Grund, um an den Halter dieser Email Adresse zu kommen, wäre ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, z.B. wegen Beleidigung, wie es hieß. Dann nämlich wäre der Staatsanwalt gezwungen - eine Strafanzeige vorausgesetzt - zu ermitteln. Und einem ermittelnden Staatsanwalt muss auch ein E-mail Provider sagen, zu wem eine E-mail Adresse gehört, ob er will oder nicht. Klingt zwar komisch, ist aber so.
Just zu dem Zeitpunkt also, als OB Hammer sich genug gegrämt hatte und wusste, dass er, ohne triftigen Grund, vermutlich niemals erfahren würde, um wessen E-mail Adresse es sich handelt, die in blogfrogs blog Verwendung fand, und er dann rein gar nichts gegen diesen blog wird ausrichten können. Just zu diesem Zeitpunkt also wurde er durch das Auftauchen eines ominösen Schmähbriefschreibers von seiner Gram erlöst. Endlich. Dieser Schmähbriefschreiber nämlich schrieb Schmähbriefe, in denen er den OB und, damit sich die Sache lohnt, gleich noch ein paar andere Dinkelsbühler beleidigte. Diese seine Schmähbriefe versah der Schmähbriefschreiber mit einer E-mail Adresse, und siehe da, es war genau dieselbe E-mail Adresse, welche in diesem Blog Verwendung fand. Und als ob das nicht genug wäre, setzte er als Absender blogfrog, den Internetfrosch, ein. „Das ist ja der Hammer", durchfuhr es den OB. "Dem Hammer, äh, dem Teufel sei Dank.“ mag sich Hammer da insgeheim gedacht haben. Wie aus dem Nichts erschienen, war er nun da, der trifftige Grund. Endlich konnte Hammer Strafanzeige ertatten. Wurde er doch, schwarz auf weis, von einem Herrn blogfrog auf das infamste beleidigt.
Fortan würde er sich nun nicht mehr grämen müssen, dachte der OB, denn mit diesem triftigen Grund, würde ihm der Staatsanwalt bald verraten, wer der Eigentümer der in diesem blog verwendeten Email Adresse ist. Nun glaubte er bald zu wissen, wer blogfrog war und würde dies jedem kund tun, auch denen, die es nicht wissen wollten. Was war ihm doch für ein coup gelungen? Wie gropß muss da die Freude gewesen sein, als Jurist Hammer, allen Warnungen seiner Fraktions- und Stadtratskollegen zum Trotz und voller Genugtuung, pikante Details aus dem laufenden, also noch nicht abgeschlossenen, staatsanwaltlichen Ermittluingsverfahren in aller Öffentlichkeit preisgab. Das darf auch der Jurist Dr. Hammer nicht. Klingt auch komisch? Ist aber so, wegen der Unschuldsvermutung. Was ihm postum eine Dienstaufsichtsbeschwerde einbrachte. Nun grämt er sich wieder, der Hammer.
Wie wird Hammer in dem Artikel vom 12.7. in der FLZ zitiert? „Ich habe alles getan, was ich tun konnte“. Wirklich alles?
Interessant dürfte sein, warum sich der Schmähbriefschreiber seither nie mehr wieder zu Wort gemeldet hat? Würde sich so jemand, der sich mit den sogenannten Schmähbriefen eine solche Mühe gemacht hat und offensichtlich etwas zu sagen hatte oder ein gewisses Geltungsbedürfnis befriedigen wollte, nicht lautstark zu Wort melden, um die kursierenden Zweideutigkeiten klarzustellen? Er würde. Es sei denn, .... ja, wer weiß ... oder doch? Das wäre ja der Hammer!
Labels: Beleidigende Briefe, Politische Kultur

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